Gefahren und Risiken einer Laserentfernung von Permanent Make Up, Microblading und Tätowierungen

Heutzutage können Tätowierungen und Pigmentierungen (Permanent Make Up, Microblading), die nicht mehr aktuell oder misslungen sind, wieder entfernt werden. Was noch vor einigen Jahren unmöglich schien, ist dank den neuesten Erkenntnissen kein Problem mehr. Die wohl bekannteste Methode ist die Entfernung von Pigmenten mit dem LASER. Dessen Wirkungsweise ist folgende: Die Laserstrahlen spalten die Pigmentteilchen auf. Diese verbleiben dabei zum größten Teil im Körper. Da ihre Größe jedoch bei jeder Behandlung durch die Spaltung reduziert wird, werden die Farbpartikel irgendwann durch das menschliche Auge nicht mehr wirklich wahrgenommen und das Tattoo bzw. die Pigmentierung wird »unsichtbar«. Es entsteht der Eindruck, als ob die Pigmente verschwunden wären. Die — bei der Zersetzung — ganz klein gewordenen Partikel werden tatsächlich durch die Lymphbahnen aus dem Körper ausgeschieden. Das geschieht aber im Laufe der Zeit mit jeder Pigmentierung oder Tätowierung auch ohne Lasereinwirkung. Die kleinsten Farbpartikel lösen sich ab und verlassen den Körper. Daher sieht eine alte Tätowierung / altes Permanent Make Up oft blasser und verschwommener aus als in der ersten Zeit. Zwischen den Laserbehandlungen müssen Pausen von 1,5-2 Monaten eingehalten werden. Die Anzahl der Behandlungen ist unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Schnitt sollte man mit 5-10 Behandlungen rechnen. D.h. eine vollständige Laser-Entfernung dauert ca. 1-2 Jahre. So modern und bequem die Laser-Entfernungsmethode von Pigmenten auch ist, birgt sie einige Risiken, die man kennen sollte. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Gefahrenquellen vor.

GEFAHRENQUELLE NR. 1: TOXISCHE STOFFE

Bei der Zersetzung von organischen / synthetischen Pigmenten durch den Laser können unterschiedliche toxische Verbindungen entstehen. Diese wandern durch die Lymphbahnen im Körper und können sich unter Umständen in den Lymphknoten ansammeln. Ebenso können Pigmentpartikel, die sich durch die Lasereinwirkung lösen, in den Lymphknoten »stecken bleiben«, wenn sie nicht klein genug sind, um den Körper durch die Lymphkanäle endgültig zu verlassen. Die bei der Laserbehandlung entstehenden Spaltprodukte sind zurzeit noch nicht ausreichend erforscht. Bekannt ist nur, dass diese gesundheitsschädlich (u.a. krebserregend) sein und ggf. Allergien auslösen können.

GEFAHRENQUELLE NR. 2: VERBRENNUNGEN & NARBENBILDUNG

An der Haut steht die Gefahr für Verbrennungen, unter Umständen mit bleibender Narbenbildung, im Vordergrund. Bei sachgemäßer Anwendung beschädigt der Laserstrahl keine Hautzellen, sondern wirkt selektiv nur auf Farbpigmente ein. Dafür muss das Lasergerät richtig eingestellt und auf den jeweiligen Hauttyp angepasst werden. Das erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Ist das Gerät falsch eingestellt, kann dies zu Blasenbildung und Hautverbrennungen führen. Und dadurch können folglich Narben entstehen.

Ein Fall für sich ist die Entfernung von Pigmenten, die auf Acrylaten und ähnlichen Verbindungen basieren (sie werden oft beim Microblading eingesetzt). Solche Pigmente können unter dem Laserstrahl in der Haut schmelzen, was zu inneren Hautverbrennungen und Narben führt (s. Bild links). Außerdem werden diese Pigmente vom Laser in den meisten Fällen nicht erkannt und entfernt. Statt einer Aufhellung / Entfernung kann es zur Schädigung der Hautstruktur kommen. Leider wissen die Kund(inn)en oft nicht, welche Pigmente sie in der Haut tragen. Dies erschwert die Sache noch, da man nie weiß, wie die tätowierte / pigmentierte Stelle auf eine Laserbehandlung reagieren wird. Bevor man flächig arbeitet, sollte man grundsätzlich eine Testbehandlung an einer kleineren Stelle vornehmen.

GEFAHRENQUELLE NR. 3: FARBENUMSCHLAG / FARBVERÄNDERUNG

Einige Farben werden vom Laser nicht erkannt und demzufolge auch nicht entfernt. Schlimmer ist es, wenn Farben erkannt und farblich verändert werden. In erster Linie trifft das auf weiße und beige Pigmente (Titaniumoxide) zu. Diese werden unter dem Laserstrahl oft grün oder dunkelgrau. Manchmal können sie dann in den folgenden Laser-Behandlungen weiter zersetzt und entfernt werden. Meist ist dies jedoch nicht der Fall. Insbesondere die ins Grüne umgeschlagenen Pigmente verbleiben dauerhaft in der Haut und können nur mit anderen Methoden entfernt werden. Auch andere Pigmente (meist organischen Ursprungs) werden oft vom Laser nicht „gesehen“. Dazu gehören viele Rot-, Orange-, Grün- und Blautöne.

GEFAHRENQUELLE NR. 4: AUGENSCHÄDEN

Bei nicht fachgerechter Handhabung der Geräte bestehen Risiken für die Augen. Da bei dieser Anwendung mit Wellenlängen optischer Strahlung gearbeitet wird, die im Auge die Netzhaut erreichen, sind bei nicht fachgerechter Handhabung und mangelndem Augenschutz bleibende Schäden an der Retina möglich. Dies ist insbesondere bei der Entfernung von Pigmenten an den Augenlidern von großer Bedeutung. Die Augen müssen sehr gut geschützt werden, z.B. durch spezielle Metalllinsen, die vor der Behandlung auf den Augapfel platziert werden.

GEFAHRENQUELLE NR. 5: HYPOPIGMENTIERUNG DER HAUT

Nach Laserbehandlungen können auf der Haut helle Stellen (Hypopigmentierungen) verbleiben. Das hängt damit zusammen, dass der Laser nicht nur die in der Haut befindlichen Farben, sondern auch die körpereigenen Pigmente zersetzen kann. Die Hypopigmentierungen sind meist dauerhafter Natur. Diese Stellen bekommen auch keine Sonnenbräune mehr.

RECHTLICHE LAGE, STAND 08/2018

Aufgrund von unterschiedlichen Gesundheitsrisiken bei der Laserentfernung von Pigmenten erscheint es mehr als angebracht, diese Behandlungen ausschließlich kompetenten Ärzten zu überlassen.

Ab dem 01. Januar 2019 dürfen Laserentfernungen von Permanent Make-up und Tätowierungen nur noch von Fachärzten (Hautärzten und plastischen Chirurgen) und dessen Fachangestellten durchgeführt werden. Eine entsprechende Artikelverordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts wird dem Bundesumweltministerium zufolge zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft treten.

–> zur Pressemitteilung beim Ärzteblatt:  Tattooentfernung per Laser soll nur Ärzten erlaubt sein.

Sollten Sie sich also für eine Entfernung von einem Tattoo / Permanent Make Up / Microblading mittels Laser entscheiden, so suchen Sie am besten eine kompetente Facharztpraxis auf, oder entscheiden Sie sich für eine andere Entfernungsmethode.

Eine der Alternativen ist die Entfernung von Pigmenten mit Remover. Mehr Informationen: Wirkungsweise und Zusammensetzung. Bei der Remover-Methode werden die Pigmente auf eine ähnliche Weise aus der Haut entfernt, wie sie seinerzeit implantiert wurden. D.h., sie werden auf die Hautoberfläche befördert und verbleiben nicht im Körper. Bei professioneller Anwendung ist diese Methode schnell, narbenfrei und sehr effektiv, da Pigmente jeder Art und Farbe entfernt werden können.

Maria PRIEB, Permanent Make Up Academy BeautyCase, Düsseldorf (Trainerin und Sachverständige für PMU, 1. Vorsitzende des PMU Fachverband e.V.)

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